Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- LIZENZEN für Bibliotheken und Medienzentralen
- Schullizenzen/ Mehrfachlizenzen
- Bestellmöglichkeiten, Plattform -Mitgliedschaft, Credits
- Verpackungsrücknahme
- Mini-Abonnements
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) für GABIP
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen sowie Online-Dienste der Bergmoser + Höller Verlag AG
Stand 14. April 2025
1. Geltungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten im Falle eines zwischen der Bergmoser + Höller Verlag AG (nachstehend "Verlag") und einem Kunden direkt zustande kommenden Rechtsgeschäftes. Sollte der Kunde das Produkt von einem Dritten (z.B. Händler) erworben haben, so gelten für ihn nur die nachfolgenden Regelungen 8 und 9. Der Verlag liefert an den Kunden u. a. Druckwerke, Software, Bild- und Tonaufzeichnungen und sonstige Inhalte auf Datenträgern und über Onlineanwendungen sowie den elektronischen Zugang zu Inhalten und/oder eine Kombination der vorgenannten Produkte (nachstehend "Produkte" genannt). Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle bisher mit dem Kunden vereinbarten früheren Versionen Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Widersprechen sich die nachstehenden und jeweils den Produkten beigefügte Bedingungen, so gehen die beigefügten diesbezüglich vor. Bei Verträgen über fortlaufende Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Folgelieferungen, auch wenn sich der Verlag in Zukunft nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die der Verlag nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Verlag unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wie z. B. Schulen, Kindergärten oder Kirchengemeinden. Privatpersonen (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
2. Lieferungen und Preise
Die Preise gelten ab Verlag, bei Warenlieferung zuzüglich Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Produkten ist der Verlag nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.
3. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen des Verlags wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.
4. Vertragsverlängerung und Kündigung
Die Laufzeiten der einzelnen Verträge bestimmen sich grundsätzlich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess. Sofern im Bestellprozess nicht eine andere Kündigungsfrist genannt wird, gilt Folgendes: Beide Vertragsparteien haben ein jederzeitiges Kündigungsrecht bis zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums. Sofern nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die Dauer des jeweiligen Bezugszeitraumes, jedoch nicht länger als ein Jahr. Im Fall einer Kombination von Abonnements (z.B. Lieferung von Druckwerken / Datenträgern und Zugriff auf Onlineanwendungen) endet der Zugriff auf die Onlineanwendungen mit dem Ende des Bezugszeitraums.
5. Eigentumsvorbehalt
An Warenlieferungen behält sich der Verlag bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor. Ist der Kunde Händler, so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Der Händler tritt die Kaufpreisforderungen aus diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen von dem Verlag in Rechnung gestellten Bruttoeinstandspreises an den Verlag ab.
6. Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für gewährleistungsrechtliche Ansprüche beträgt 1 Jahr, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen 2 Jahre. Im Übrigen leistet der Verlag lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation verursacht werden, leistet der Verlag keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Verlags (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb des Produkts) - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern der Verlag fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
8. Verwendung, Inhalt
Der Verlag ist bemüht, ihre Produkte jeweils nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Der Verlag gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit ihrer Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Auswahl des Produkts, dessen Einsatz und Nutzung fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.
9. Urheberrechte und Nutzungsumfang
Der Verlag räumt dem Kunden an gelieferten Produkten ein einfaches Nutzungsrecht nur zum eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf das gelieferte Produkt zum Zweck der Installation auf die eingesetzte Hardware sowie zum Laden des Produktes in den Arbeitsspeicher und zu nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherungszwecken vervielfältigen. Updates und Upgrades werden im Rahmen einer auf Dauer angelegten Lieferbeziehung als Lizenzaustausch für die Vollversion geliefert. Es ist daher untersagt, nach Installation von Updates und/oder Upgrades die Vorgängerversion neben dem Update/Upgrade zu nutzen oder auf Dritte zu übertragen. Für den Einsatz in einem Netzwerk oder für Zugriffe von mehreren Arbeitsplätzen ist eine besondere Vereinbarung im Bestellprozess oder an sonstiger Stelle erforderlich. Anderweitige Regelungen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.
10. Datenschutz und Datensicherheit
Der Verlag erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in den Rechnersystemen des Verlages. Der Verlag gewährleistet die Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind den Datenschutzbestimmungen (https://www.buhv.de/service/datenschutz/) geregelt. Der Verlag gewährleistet, dass seine Systeme und die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden. Aufgrund der zur Verfügungsstellung über das Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf die Systemumgebung bei dem Verlag nicht ausschließen. Aus diesem Grunde gilt für den Verlust und die Zerstörung von Daten die Haftungsbeschränkung in Ziff. 7.
11. Sperrung / Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der Verlag hat bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden und/oder Zahlungsverzug das Recht, den Zugang zu Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, zu sperren. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Verlag das Recht, bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, sämtliche vom Kunden auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten erfolgt. Es ist damit Aufgabe des Kunden eine rechtzeitige Migration, bzw. ein ausreichendes Backup durchzuführen.
12. Zugangsdaten/Passwörter
Der Kunde verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden dazu, die überlassenen Zugangsdaten zum System sowie dazu eingerichtete Passwörter streng vertraulich und mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
13. Verfügbarkeit
Der Verlag verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden dazu, den Zugang zum System an 24 Stunden, 7 Tage in der Woche zu ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel geschuldet. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Verlags liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen ist.
14. Datenpflege
Bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, liegt die Verantwortung für den Inhalt und die Pflege der von ihm eingebrachten Daten beim Kunden. Es besteht insoweit keine Verpflichtung des Verlags, die Daten des Kunden auf ihre Schlüssigkeit oder Richtigkeit hin zu prüfen. Jegliche inhaltliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung aus einer Verletzung von Buchführungspflichten oder steuerlichen, bzw. sonstigen zivil- und handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere welche die kaufmännische Buchführungspflicht betreffen.
15. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung. Erfüllungsort ist Aachen. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand Aachen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.
Sonderbestimmungen
1. LIZENZEN für Bibliotheken und Medienzentralen
1.1 Nutzer der Lizenz
Die Lizenz für Bibliotheken und Medienzentralen bezieht sich auf die parallele Nutzung namentlich registrierter Kunden von öffentlichen, städtischen, universitären, kirchlichen Medienzentralen, Bibliotheken und Büchereien, Mediotheken, Medienstellen o.ä. und ist ausschließlich deren geschlossenem Nutzerkreis vorbehalten. Verleihende und ausleihende Nutzer der Lizenz gelten bei uns als Unternehmer/Kunden, für die die AGB ebenso geltend sind.
1.2 Verwendung der Dateien
Die im Rahmen des Abonnements heruntergeladenen Dateien dürfen in einem passwortgeschützten Medienportal oder Intranet der verleihenden Einrichtung dem geschlossenen Nutzerkreis des jeweiligen Lizenznehmers zur Verfügung gestellt werden. Erlaubt sind die Bereitstellung sämtlicher Dateien durch den Lizenznehmer, sowohl für Streaming, als auch zum Download, Ausdrucken oder zur Textentnahme. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf Anfrage über die Häufigkeit der Nutzung der einzelnen Dateien Auskunft zu geben. Der Lizenznehmer hat dafür zu sorgen, dass die genutzten Netzwerke fortlaufend gesichert sind und der Zugang zu diesen ausschließlich registrierten Kunden gewährt wird. Die Dateien dürfen weder allgemein auf Social-Media-Kanälen noch im Netz veröffentlicht werden.
1.3 Umfang der Lizenz
Rückwirkend dürfen Lizenznehmer die digitalen Dateien ihres jeweiligen Abonnements seit Lizenzbeginn aus dem Serviceportal bzw. von CD kopieren und in das geschützte Medienportal bzw. Intranet hochladen. Die Lizenz gilt für eine maximale Anzahl von 2.000 registrierten Nutzer/-innen der jeweiligen Institution. Höhere Nutzerzahlen bedürfen eines gesonderten Angebots.
1.4 Hauptnutzer einer Bibliothekslizenz
Bei einer Umstellung von der Einzellizenz auf eine Lizenz für Bibliotheken und Medienzentralen bleibt der vorherige Einzelnutzer der Hauptnutzer (Admin) der neuen Lizenz. Falls anders gewünscht, bitte bei unserem Kundenservice melden! Der Admin lädt die digitalen Dateien herunter.
1.5 Mitbenutzer aktivieren
Der Admin kann sogenannte Mitbenutzer anlegen, sodass mehrere Personen in Ihrer Einrichtung Dateien herunterladen können. Bitte beachten Sie: Für jeden neuen Mitbenutzer benötigen Sie einen neuen Einladungslink. Sobald der Link einmal erfolgreich eingesetzt wurde, kann er nicht für einen weiteren Mitbenutzer eingesetzt werden. Alleine der Admin kann weitere Mitbenutzer für die Lizenz anlegen. Stellen Sie sicher, dass jeder Mitbenutzer sich registriert und damit ein eigenes kostenloses Konto angelegt hat.
1.6 Mitbenutzerstatus einsehen
Sie können ihren Mitbenutzerstatus als neuer Mitbenutzer nachprüfen. Klicken Sie dafür auf „Angemeldet" und dann „Mitgliedschaften". Sie werden dort einen Eintrag sehen:
"Sie sind als Mitbenutzer eingetragen."
2. Schullizenzen/ Mehrfachlizenzen
2.1 Nutzer der Mehrfachlizenz
Die Mehrfachlizenz bezieht sich auf die parallele Nutzung eines Kollegiums einer Schule und ist Institutionen vorbehalten. Nutzer der Mehrfachlizenz gelten bei uns als Unternehmer/ Kunden, für die die oben stehenden AGB ebenso geltend sind.
2.2 Verwendung der Materialien
Die heruntergeladenen Materialien dürfen auf schulinternen Plattformen oder passwortgeschützten Lernbereichen den Schülern zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen weder allgemein auf Social-Media-Kanälen noch im Netz veröffentlicht werden.
2.3 Von der Einzel- auf die Schullizenz wechseln
Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an kontakt@buhv.de unter Nennung Ihrer Adresse, Telefonnummer und möglichst der Kundennummer mit dem Wunsch, auf die Mehrfachlizenz zu wechseln.
2.4 Hauptnutzer einer Mehrfachlizenz
2.5 Mitbenutzer aktivieren
Bitte beachten Sie: Für jeden neuen Mitbenutzer benötigen Sie einen neuen Einladungslink. Sobald der Link einmal erfolgreich eingesetzt wurde, kann er nicht für einen weiteren Mitbenutzer eingesetzt werden.Alleine der Hauptnutzer kann weitere Mitbenutzer für die Mehrfachlizenz anlegen.
Stellen Sie sicher, dass jeder Mitbenutzer sich registriert und damit ein eigenes kostenloses Konto angelegt hat.
2.6 Mitbenutzerstatus einsehen
Sie können dies als neuer Mitbenutzer nachprüfen. Klicken Sie dafür auf „Angemeldet“ und dann „Mitgliedschaften“. Sie werden dort einen Eintrag sehen:
"Sie sind als Mitbenutzer eingetragen."
3. Bestellmöglichkeiten, Plattform -Mitgliedschaft, Credits
3.1Auf unseren Portalen besteht die Möglichkeit der Bestellung von digital - über Herunterladen von Dateien (Download bzw. Download in Echtzeit, also Streaming) - bereitgestellten Artikeln (nachfolgend auch „digitale Inhalte”). Die Möglichkeit der Bestellung vorstehender Artikel setzt eine vorherige Registrierung und den Erwerb einer Plattform-Mitgliedschaft voraus.
3.2 Mit der Portal-Mitgliedschaft auf 'Arbeitsblätter-Online' und 'KiGa Bausteine' abonnieren Sie die Möglichkeit, Artikel auf der Plattform während der Laufzeit der Mitgliedschaft im Rahmen eines Kontingents zu beziehen. Hierzu erhalten Sie ein Guthaben in Form von Credits (Basisguthaben), die eine Gültigkeit von 365 Tagen aufweisen. Bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis wird das Basisguthaben zu Beginn eines neuen Vertragsjahres erneut zur Verfügung gestellt. Dieses Basisguthaben stellt Ihr Kontingent dar. Sie können es dazu einsetzen, einzelne, frei wählbare Artikel auf der Plattform zu beziehen. Bei jeder Bestellung reduziert sich der Wert des Basisguthabens entsprechend. Zusätzlich zum Basisguthaben können weitere Credits gegen zusätzliches Entgelt erworben und das Kontingent damit aufgestockt werden. Die Credits können nur innerhalb eines Jahres ab dem Beginn eines neuen Plattform-Mitgliedschaftsjahres oder - im Fall eines zusätzlichen Kaufs von Credits - binnen eines Jahres ab dem jeweiligen Kaufdatum eingesetzt werden. Danach verfallen sie.
3.3 Das durch die Plattform-Mitgliedschaft begründete Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es hat eine Mindestdauer von einem Jahr. Das Entgelt für das Abonnement wird jährlich im Voraus berechnet. Nach Ablauf der Mindestdauer kann das Abonnement jederzeit zum Monatsende, also ohne Beachtung von Fristen gekündigt werden. Die Credits die sich bei der Kündigung noch in dem Kundenkonto befinden, verfallen zu Beginn des nächsten Monats.
4. Verpackungsrücknahme
Laut Verpackungsgesetz sind wir dazu verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Transportverpackungen) unserer Produkte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.0241-93888-130). Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen des Verpackungsgesetzes entsorgt.
5. Mini-Abonnements
Mini-Abonnements werden im Rahmen eines Test- bzw. eines Aktionszeitraums für zwei oder mehr Ausgaben angeboten. Nach Ablauf des Mini-Abonnements erfolgt der automatische Wechsel zum Jahres-Abonnement (in der gewählten Variante ONLINE oder ONLINE+PRINT), falls keine Kündigung des Mini-Abonnements bis 14 Tage nach Erhalt der letzten Ausgabe eingegangen ist. Nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr kann das regulären Jahres-Abonnements mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) GABIP-WEB als Online betriebene Software-Servicelösung
1. Geltung und Gegenstand
1.1. Die nachfolgenden Regelungen richten sich an Unternehmer i.S. von §14 BGB. Soweit keine Regelungen hier getroffen werden, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
1.2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Softwarelösung für das ganzheitliche Bildungsdokumentations-Programm (GABIP-WEB) als Online betriebenen und über das Internet zugänglichen Software-Service der Bergmoser + Höller Verlag AG, Aachen (nachfolgend „Anbieter“). Bedingungen für die Nutzung von GABIP-WEB in anderer Form, etwa als Software betrieben auf eigenen Rechnern, unterliegen gesonderten Abreden.
Gegenstand der Regelungen ist die grundsätzlich entgeltliche Bereitstellung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Anbieter-Software GABIP-WEB sowie ggf. von weiterer zur Verfügung gestellter Software (insgesamt nachfolgend „Anwendung“). Diese Vertragsbedingungen regeln die Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung der Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung gegen Zahlung des festgelegten Entgelts.
1.5. Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser oder Applikationen, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt und unter web.gabip.de abrufbar.
2. Definitionen
2.1. Anwendung
Anwendung im Sinne dieser Regelungen bezeichnet die Gesamtheit aller vom Anbieter zur Verfügung gestellter Software in der Version und Konfiguration, wie sie nach Maßgabe des Anbieters jeweils zur Nutzung im Rahmen des Online-Services bereitgestellt wird. Nicht umfasst ist Drittsoftware.
2.2. Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung regelt die Dauer des Vertrages und die Rechteüberlassung. Die Nutzungsvereinbarung wird bei der Bestellung geschlossen.
2.3. Mindestnutzungszeit
Mindestnutzungszeit ist die in der Nutzungsvereinbarung festgelegte Mindestvertragsdauer.
2.4. Anschlussperiode
Anschlussperiode bezeichnet den Zeitraum, der sich an die Mindestnutzungszeit von 12 Monaten anschließt. Sie beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils den gleichen Zeitraum, wenn keine Kündigung erfolgt.
2.5. Customizing
Customizing ist eine Anpassung der Funktionalitäten des Standards der Standardsoftware GABIP-WEB an die Anforderungen des Kunden, ohne dass damit eine kundenindividuelle Veränderung der Funktionalität oder Erweiterung der Anbieter Standardsoftware verbunden ist. Die Gruppenverträglichkeit für andere Kunden bleibt insbesondere bei Updates gewahrt.
2.6. Gruppenverträglichkeit
Gruppenverträglichkeit meint die Eigenschaft der Standardsoftware GABIP-WEB über Updates ohne die Notwendigkeit von kostenpflichtigen Anpassungen verändert werden zu können.
2.7. Drittsoftware
Drittsoftware ist Software, die vom Kunden auf anderen Rechnern betrieben wird.
2.8. Systemsoftware
Systemsoftware ist Software, die vom Anbieter zur Ermöglichung der Nutzung von GABIP-WEB auf den Rechnern des von Anbieter ausgewählten Rechenzentrums im Rahmen dieses Vertrages genutzt wird, wie beispielsweise ein Betriebssystem.
2.9. Patches/ Bugfixes
Ein Update als Patch bzw. Bugfix ist das gebündelte Ergebnis der Behandlung von Fehlverhalten der Anbieter Standardsoftware durch Beseitigung oder Umgehung und/oder eine Veränderung einzelner Teile der Anbieter Standardsoftware aus sonstigen nach Maßgabe von Anbieter unter Beachtung der Gruppenverträglichkeit relevanten Gründen, ohne dass damit eine Funktionserweiterung oder Funktionsveränderung verbunden sein muss.
2.10. Minor Release Updates
Updates in Form von Minor Releases sind neue Versionen der Anbieter Standardsoftware, die von Zeit zu Zeit vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und gesammelte Patches/Bugfixes und eventuelle kleinere Verbesserungen und/oder Erweiterungen und/oder Anpassungen (technologische und/oder inhaltlich funktionelle Weiterentwicklungen) beinhalten. Minor Release Updates werden durch Versionierung des Anbieters z.B. von x.1 zu x.2 gekennzeichnet.
2.11. Major Release Updates
Updates in Form von Major Releases sind neue Versionen der Anbieter Standardsoftware, die größere Verbesserungen und/oder Erweiterungen und/oder Anpassungen beinhalten. Ein Major Release Update kann Minor Release Updates beinhalten. Üblicherweise werden Major Release Updates durch Versionierung der Anbieter Standardsoftware z.B. von 2.x zu 3.x gekennzeichnet.
2.12. Verwendung des Begriffs „Update“
Regelungen, die sich identisch auf Minor Release Updates und Major Release Updates beziehen, werden im Folgenden allgemein als „Updates“ bezeichnet. Regelungen, die sich nur auf Minor Release Updates oder Major Release Updates beziehen, werden im Folgenden als „Minor Release Updates“, bzw. „Major Release Updates“ bezeichnet.
3. Nutzungszeitraum, Kündigung
3.1. Der Nutzungszeitraum beträgt jeweils 12 Monate. Dies entspricht einem Bezugsjahr. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Mindestnutzungszeit von einem Bezugsjahr. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bzw. keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestnutzungszeit jeweils um den Zeitraum der Anschlussperiode (12 Monate).
3.2. Die Nutzungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Bezugsjahresende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung mit Wirkung einer Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
3.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die zuletzt bekannte Adresse des Vertragspartners zu richten.
3.4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind für den Anbieter insbesondere gegeben, wenn
- der Kunde das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung nicht zahlt,
- der Kunde vertragswidrig den Betrieb bzw. die Aufrechterhaltung des Service nicht nur unerheblich beeinträchtigt,
- das Insolvenzverfahren über den Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;
- der Kunde den gestatteten Nutzungsumfang überschreitet, insbesondere die Nutzung der Anwendung unberechtigten Personen bzw. Dritten ermöglicht oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt.
3.5. Bei Vorliegen vorstehender Umstände kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren.
3.6. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dies ist dem Anbieter nicht zumutbar.
3.7. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
3.8. Der Kunde wird spätestens rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine eingegebenen Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei gegen Entgelt nach den allgemeinen Stundenverrechnungssätzen von Anbieter unterstützen.
4. Leistungen
4.1. Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (bis Schnittstelle des vom Anbieter gewählten Rechenzentrums zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter blog.gabip.de.
4.2. Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliches Customizing bedürfen eines gesonderten schriftlichen Vertrages (Projektvertrag).
4.3. Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Anbieter Standardsoftware (Minor-Releases und Major Releases) und der Systemsoftware bereitstellen. Die Nutzung von Funktionserweiterungen kann der Anbieter von zusätzlichen Entgelten für die Bereitstellung und Supportleistungen abhängig machen. Auch gesondert kostenpflichtiges Customizing oder individuelle Anpassungen für den Kunden können Voraussetzung für eine Nutzung von Funktionserweiterungen sein.
4.4. Der Anbieter wird den Kunden bei Veränderungen, die sich auf die Bedienung oder die Funktionalität der Anbieter Standardsoftware auswirken, vor Einsatz einer Veränderung über entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren.
4.5. Der Kunde erhält die für den Zugang erforderlichen Zugangsdaten. Eine Dokumentation bzw. Hilfe erfolgt ausschließlich online. Der Anbieter ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung darüber hinaus nicht zu einem weitergehenden Support des Kunden verpflichtet.
5. Nutzungsumfang, Sicherungsmaßnahmen
5.1. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss das einfache, nichtausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die vom Anbieter lizenzierte Software im Rahmen des Online-Services für die Laufzeit des Vertrages zu nutzen.
5.2. Die Nutzung kann und darf ausschließlich online über eine Internetadresse erfolgen, die der Anbieter (auch über Dritte) zur Verfügung stellt. Bei Änderungen der Adresse wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig unterrichten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden verwendet werden.
5.3. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Nutzungsbeschränkungen, wie etwa die Anzahl der gleichzeitig möglichen Nutzungen müssen vom Kunden eingehalten werden. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Anwendung oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum oder Customizing-Leistungen erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
5.4. Der Kunde darf die Anwendung insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die vom Anbieter lizenzierte Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
5.5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Anwendung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
5.6. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
5.7. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, wenn dies für den Anbieter zumutbar ist. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
5.8. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
5.9. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass die vertragswidrige Nutzung eingestellt wurde und er eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
6. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
6.1. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
6.2. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
7. Störungsmanagement, Servicelevels
7.1. Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
7.2. Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
7.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- a) Schwere Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software GABIP-WEB, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
- b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
- c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
7.4. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter während seiner Geschäftszeiten unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
7.5. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies während seiner Geschäftszeiten unverzüglich dem Kunden mit.
7.6. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen.
7.7. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
8. Wartung
Der Anbieter nimmt während seiner Geschäftszeiten (Montag bis Freitag – mit Ausnahme von Feiertagen, – 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) regelmäßige Wartungs- und Backup-Arbeiten vor. Hierbei kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen der Nutzungsmöglichkeiten kommen. Sind für geplante Wartungsarbeiten, Softwareupdates, etc. Ausfallzeiten unumgänglich, benachrichtigt der Anbieter den Kunden mit einer angemessenen Frist, soweit möglich in der Regel sieben Tage im Voraus.
9. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
9.1. Der Kunde verpflichtet sich,
- a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
- b) keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden unberechtigt einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Anbieter unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
- c) die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Bedingungen einzuhalten;
- d) die berechtigten Nutzer nach Maßgabe der Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu informieren;
- e) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
- f) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen unverzüglich anzuzeigen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sowie dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies gilt auch mit Blick auf Daten, die vereinbarungsgemäß im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet werden. Die Verpflichtung gilt auch für vom Kunden verursachte bzw. in seinem Verantwortungsbereich begründete datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Streitigkeiten, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch alle notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine Inanspruchnahme droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
9.3. Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich regelmäßig zu sichern.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die üblichen Browsersicherheitseinstellungen zu nutzen. Der Einsatz einer aktuellen Schutzsoftware zur Abwehr von Viren, Trojanern und Phishing-Angriffen und sonstigen schädlichen Einwirkungen ist ebenfalls obligatorisch.
9.5. Für Inhalte und Daten, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Anwendung oder für die Anwendung erstellt bzw. verarbeitet werden und/oder die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich. Er haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung und Nutzung dieser Inhalte und Daten.
9.6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter, deren Organen, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder Dritten durch die Inhalte und Daten entstehen.
9.7. Der Kunde ist verpflichtet, Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 5 dieser Vereinbarung einzuhalten
10. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
11. Zahlungsbedingungen, Zusätzliche Vergütung
11.1. Die Vergütung ist jeweils jährlich im Voraus zahlbar. Sie ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
11.2. Die Zahlung für Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt nach Wahl des Anbieters jährlich im Voraus per Lastschrift, oder jährlich im Voraus per Rechnung unbar durch Überweisung.
11.3. Die Zahlungen sind jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig.
11.4. Die Vergütung versteht sich im Zweifel zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.5. Der Anbieter kann zusätzliche Vergütung für Leistungen verlangen, die der Kunde wegen Versäumung einer Mitwirkungspflicht verursacht hat, die durch Fehlbedienung oder nicht korrekte Softwareumgebung notwendig wurde.
Der Anbieter kann insbesondere dann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
1. a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
2. b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
3. c) ein zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt,
4. d) Leistungen in diesem Vertrag als zusätzlich zu vergüten ausgewiesen sind.
12. Rechtsmängel
12.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird.
12.2. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
12.3. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
12.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
13. Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software unverzüglich nach Zugang zu untersuchen und offensichtlich sichtbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Rügepflicht gilt auch für nicht offensichtliche Mängel nach ihrer Entdeckung. Anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.
13.2. Die Funktionen der Software sind in den dem Kunden verfügbar gemachten Online-Kundenhandbüchern festgehalten. Der Kunde übernimmt für darüberhinausgehende Verwendungsmöglichkeiten keine Gewähr. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind möglichst präzise zu beschreiben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Pflichtverletzungen im Sinne des § 280 BGB bestehen bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten und sind auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen, insbesondere bei Unmöglichkeit sowie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters ausgeschlossen. (siehe auch Ziffer 6.2).
14.2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung unbeschränkt.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und für diese Bedingungen selbst gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
15.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen der Sitz des Anbieters vereinbart. Der Anbieter ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.