Gesetzgebung:

Gesetzgebung:

Reihe: Politik betrifft uns
Themengebiet: Deutschland , Lebenswelten von Jugendlichen , Sachthemen
Erscheinungsjahr: 2018
Beschaffenheit: Heft, DIN A4, perforiert, 28 Seiten, inkl. 2 farbige OH-Folien
Seitenzahl: 28
Produktnummer: 40-1804
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Produktinformationen "Gesetzgebung:"

Auch in Deutschland sind spätestens seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember 2017 die Forderungen nach mehr Überwachung und stärkerer Kontrolle öffentlicher Plätze lauter geworden. Befürworter sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung. Kritiker sehen in dieser Forderung jedoch einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat und argumentieren, dass zu viel Sicherheit die Freiheit gefährde. Hieraus resultiert die Frage, wie eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geschaffen werden kann.

Die vorliegende Unterrichtseinheit gliedert sich in vier Teile:

Im ersten Teilüberprüfen die Schüler/-innen einerseits ihre ganz persönliche Ausbalancierung der beiden Werte Freiheit und Sicherheit, andererseits die Ausbalancierung am konkreten Beispiel der Videoüberwachung.

Der zweite Teil beinhaltet den Gesetzgebungsprozess als formalen Rahmen.

Im dritten Teil simuliert die Lerngruppe anhand von ausgewählten Etappen den Gesetzgebungsprozess zur Änderung des §6b BDSG

Im vierten Teil setzt sich die Lerngruppe mit fremden Urteilen in Form eines Kommentares zur Neuregelung sowie den Positionen von FDP und AfD – Parteien, die dem damaligen Bundestag nicht angehört haben – auseinander.

Eine Klausur zum Analyse- und Urteilstraining rundet die Einheit ab.

Über "Politik betrifft uns" – Unterrichtsmaterial für den Politikunterricht

„Politik betrifft uns“ ist eine Fachzeitschriftenreihe zur Unterrichtsvorbereitung in Politik, Sozialkunde, Gemeinschaftskunde bzw. Politische Bildung in der Sekundarstufe II.

Im Abonnement erscheint die Publikation sechsmal im Jahr. Dabei thematisiert eine jede Ausgabe tagesaktuelle Geschehnisse aus Gesellschaft, Politik oder Wirtschaft unter Berücksichtigung der Lehrpläne der Bundesländer.

Auf 28 Seiten wird eine komplette Unterrichtseinheit abgebildet. Aktuelle Texte, Statistiken, Interviews sind mit Aufgabenstellungen so aufbereitet, dass sie als Kopiervorlage direkt im Unterricht eingesetzt werden können. Die dazugehörigen Lösungen stehen Lehrerinnen und Lehrern im „Unterrichtsverlauf“ zur Verfügung. Eine Klausur mit Erwartungshorizont rundet jede Ausgabe ab.

Neben der gedruckten Form erscheint "Politik betrifft uns" auch digital. Online bekommen die Abonnentinnen und Abonnenten Zugriff auf die gesamte Ausgabe als PDF-Datei und editierbare WORD-Datei. So wird die Möglichkeit geboten, Arbeitsblätter für die jeweilige Lerngruppe anzupassen. Außerdem sind Bilder und Karikaturen online einzeln verfügbar, um diese mit Beamer oder interaktivem Whiteboard präsentieren zu können.

„Politik betrifft uns“ ist bestellbar als Zeitschriften- oder Online-Abonnement.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit einer erweiterten Schullizenz die Publikation in der Fachschaft und dem Schulnetzwerk zu nutzen.

Aus dem Inhalt


Diese ausgabe enthält Unterrichtsmaterial zu folgenden Themen:

1. Teil: Das Problem: Was stellt es dar?

  • Freiheit und Sicherheit – zwei unvereinbare Gegensätze?
  • Problemwahrnehmung aus verschiedenen Perspektiven
  • Eine Kurzumfrage EXTRA
  • Umfrageergebnisse zur Ausweitung der Videoüberwachung
  • Problemwahrnehmung aus der Sicht eines Karikaturisten
  • Problembeschreibung: Worüber reden wir eigentlich?
  • Der Politikzyklus als Analysemodell von politischen Prozessen

2. Teil: Politikformulierung konkret: ein Überblick

  • Der Gang eines Gesetzes
  • Schaubild zum Gang eines Gesetzes
  • Gesetzgebungsprozess konkret:„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“(BDSG)
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung

3. Teil: Gesetzgebungsprozess: Eine Simulation

  • Überblick: Gesetzgebung als Simulation
  • Aussprache (2./3.Lesung) im Bundestag zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
  • Parteipositionen zum Gesetzentwurf: CDU/CSU (Unionsfraktion)
  • Parteipositionen zum Gesetzentwurf: SPD
  • Parteipositionen zum Gesetzentwurf: Bündnis 90/Die Grünen
  • Parteipositionen zum Gesetzentwurf: DIE LINKE
  • Gesetzgebungsprozess: Eine Simulation EXTRA

4. Teil: Die Bewertung: Problem gelöst? Neues Problem entstanden?

  • Der schmale Grat zwischen Terrorabwehr und Überwachung
  • Zwei Positionen zur Videoüberwachung aus dem 19. Deutschen Bundestag: FDP und Afd
  • Klausurvorschlag
  • Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz:  Verstoß gegen unsere Grundrechte? AKTUELL

Einleitung

Auch in Deutschland sind spätestens seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember 2017 die Forderungen nach mehr Überwachung und stärkerer Kontrolle öffentlicher Plätze lauter geworden. Dazu gehören auch eine breitere Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die automatische Gesichtserkennung, eine Ausweitung der Erhebung persönlicher Daten sowie eine Verstärkung der Polizei. Befürworter sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und argumentieren, dass moderne Videotechnik mit Gesichtserkennung den Täter am Breitscheidplatz identifiziert und Einsatzkräfte alarmiert hätte. Kritiker sehen in dieser Forderung jedoch einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat und argumentieren, dass zu viel Sicherheit die Freiheit gefährde.
In dieser Debatte stehen sich also nachfolgende Werte gegenüber oder abgemildert die Frage, wie eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geschaffen werden kann.
Diese Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit wird seit den Terroranschlägen vom September 2001 immer wieder diskutiert und das Bundesverfassungsgericht erkennt die Befugnis des Gesetzgebers an, die traditionellen rechtsstaatlichen Bindungen des Polizeirechts jeweils nach den Erkenntnissen neuartiger Gefährdungs- und Bedrohungssituationen fortzuentwickeln, beispielsweise durch eindeutige Ermächtigungen durch Gesetze oder richterliche Vorbehalte für Durchsuchungen. Demnach darf die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit vom Gesetzgeber neu justiert, die Gewichte dürfen jedoch von ihm nicht grundlegend verschoben werden. Doch wie sieht es aus mit diesen Gewichten?
Ein Blick ins Grundgesetz zeigt, dass es keine ausdrückliche Gewichtung des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit gibt. Artikel 1 und die damit verbundene Unantastbarkeit der Würde des Menschen sowie die Grundrechtegarantie zeigen, dass Freiheit zwar einen zentraler Wert darstellt, allerdings kann er nicht isoliert betrachtet, sondern muss immer innerhalb der Gemeinschaft betrachtet werden. Wenn sich also die staatliche Gewalt die Verpflichtung auferlegt, Menschenrechte zu schützen und zu achten, bedeutet dies, dass einerseits individuelle Freiheit gewahrt wird aber auch, dass Schutzmaßnahmen gegen Angriffe durch Dritte getroffen werden müssen, also für Sicherheit gesorgt wird. Ein Grundrecht auf Sicherheit existiert jedoch nicht ausdrücklich.
Im Rahmen dieser Schutzmaßnahmen hat der Bundestag im März 2017 den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für ein „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ unverändert beschlossen. Diese Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beinhaltet, dass mehr Kameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ angebracht werden dürfen.
Der damalige CDU-Bundesinnenminister Thomas de Maizière legte den Entwurf als Reaktion auf die Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg bereits im Herbst 2016 vor und nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt erhielt das Vorhaben im Dezember mehr Zuspruch.
Mit dieser Veränderung soll die Sicherheit vor allem in Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs erhöht werden. Als Folge müssen die Datenschutzbehörden der Länder dann künftig in ihren Genehmigungsverfahren für öffentlich angebrachte Videokameras den „Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit“ von Menschen besonders berücksichtigen.
Während des Gesetzgebungsprozesses stieß das Vorhaben immer wieder auf heftige Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern.
Immer wenn es um informationelle Selbstbestimmung geht – sei es im Zusammenhang mit Lauschangriff, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung oder Videoüberwachung am Arbeitsplatz – wird auf datenschutzrechtliche Probleme hingewiesen. Doch was bedeutet überhaupt informationelle Selbstbestimmung?
Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dieses in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. In dem 1983 verabschiedeten Volkszählungsurteil steht demnach jedem Bundesbürger das Recht zu, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang persönliche Tatsachen offenbart, also erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden.
Allerdings gilt dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht absolut, sondern kann eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen werden durch Gesetze vorgenommen, wie das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz vom März 2017.
Für dieses Gesetz haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD gestimmt, die Opposition war geschlossen dagegen. Der Bundesrat hatte im Vorfeld keine Bedenken erhoben, sodass das Vorhaben die Länderkammer auch im zweiten Durchlauf problemlos passieren konnte. Dies klingt einfach, doch das Verfahren zur Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist kompliziert und, wenn man sich alleine nur die grafischen Darstellungen dazu anschaut, auf den ersten Blick schwer durchschaubar. Das Ziel hinter diesem komplexen und komplizierten Verfahren besteht darin, dass damit gesichert werden soll, möglichst alle Gesichtspunkte und alle Interessen zu berücksichtigen. In der 18. Legislaturperiode wurden 547 Gesetze verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Dabei zeichnet sich immer mehr ab, dass im Fokus nicht mehr allgemeingültige Vorschriften stehen, die den Staat dauerhaft sichern sollen: Gesetze greifen nunmehr in alle Lebensbereiche ein. Diese werden so zu einem Mittel der Politik und tragen zur Gestaltung der Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger bei.
Gesetze setzen jedoch nicht nur politische (Partei-)Programme um, sondern können auch von einzelnen Bürgern, Verbänden und Petitionen ihren Ausgang nehmen. Nach dem Grundgesetz (Art. 76 Abs. 1) kann ein Gesetzesentwurf: durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
Werden Gesetze durch den Bundestag eingebracht, ist darauf zu achten, dass Gesetzesinitiativen des Bundestages nur von den Fraktionen oder von fünf Prozent der Abgeordneten, der Mindeststärke einer Fraktion, ausgehen können. Solche Initiativen ergreift in den meisten Fällen die Opposition, die damit aber naturgemäß wenig Erfolg hat.
Mehrheitlich werden die Gesetze durch die Bundesregierung eingebracht, was sich dadurch erklären lässt, dass die Bundesregierung über den dafür notwendigen bürokratischen Apparat verfügt, der Experte darin ist, komplizierte Vorhaben in Gesetzesvorlagen umzuwandeln.
Diesen komplexen Vorgang sollen die Schülerinnen und Schüler mithilfe der Simulation ebenso nachvollziehen können wie die Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit.

Kompetenzerweiterung

Die vorliegende Unterrichtseinheit ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil fördert die Analyse- und Urteilskompetenz: Die Schülerinnen setzen sich mit dem Problem auseinander, indem sie einerseits ihre ganz persönliche Ausbalancierung der beiden Werte Freiheit und Sicherheit überprüfen, andererseits die Ausbalancierung am konkreten Beispiel der Videoüberwachung.
Der zweite Teil beinhaltet den Gesetzgebungsprozess als formalen Rahmen und trainiert schwerpunktmäßig die Analysekompetenz. Der Gesetzgebungsprozess kann hier einerseits abstrakt nachvollzogen werden, an-dererseits mithilfe des konkreten Falls zur Veränderung des §6b BDSG eingeordnet werden. Dabei können die Schülerinnen und Schüler das schwer zu durchschauende Verfahren ebenso nachvollziehen, wie die Berücksichtigung der vielfältigen Interessen, die zugleich der vielfältigen Mitwirkungsrechte sowie der Machtverteilung und Machtkontrolle dienen.
Der dritte Teil der Unterrichtseinheit trainiert die Handlungs- und Urteilskompetenz. Anhand von ausgewählten Etappen des Gesetzgebungsprozesses simulieren die Schülerinnen und Schüler den Gesetzgebungsprozess zur Änderung des §6b BDSG.
Schwerpunktmäßig erfahren die Schülerinnen und Schüler in diesem Teil der Einheit den Aushandlungsprozess eines theoretischen und abstrakten Verfahrens.
Der vierte Teil trainiert schwerpunktmäßig die Urteilskompetenz. Dabei setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit fremden Urteilen in Form eines Kommentares zur Neuregelung sowie den Positionen von FDP und AfD – Parteien, die dem damaligen Bundestag nicht angehört haben – auseinander.
Eine Klausur zum Analyse- und Urteils-training rundet die Einheit ab.

Aus dem Inhalt


  • 1. Teil: Das Problem: Was stellt es dar?
  • 2. Teil: Politikformulierung konkret: ein Überblick
  • 3. Teil: Gesetzgebungsprozess: Eine Simulation
  • 4. Teil: Die Bewertung: Problem gelöst? Neues Problem entstanden?