Einwanderungsland Deutschland
Einwanderungsland Deutschland
Reihe: | Politik betrifft uns |
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Themengebiet: | Ausland , Deutschland |
Erscheinungsjahr: | 2019 |
Beschaffenheit: | Heft, DIN A4, perforiert, 28 Seiten, inkl. 2 farbige OH-Folien |
Seitenzahl: | 28 |
Produktnummer: | 40-1901 |
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Wir schaffen das!" - Eines der bekanntesten Zitate von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Hier geht es um die oft umstrittene Flüchtlingszuwanderung nach Deutschland. Ob uns die Integration gelungen ist und wie ein passendes Einwanderungsgesetz aussehen könnte, sollen die Schülerinnen und Schüler beurteilen und weiterdenken. Durch Diskussionen soll sich mit diesem Thema und dem Dilemma, dass einerseits der aktuelle Gesetzesentwurf intransparent sei und Deutschland andererseits auf Zuwanderer als Arbeitskräfte angewiesen ist, auseinandergesetzt und darüber geurteilt werden. Dazu wird die eigene Bewertungskompetenz der Jugendlichen systematisch, in vier aufeinander aufbauenden Teilen gefördert.
Die vorliegende Unterrichtseinheit gliedert sich in drei Teile:
- Im ersten Teil fragen die Lehrer nach den ersten Assoziationen der Schülerinnen und Schüler zur Einwanderung. Die Lernenden stellen verschiedene Daten und Fakten gegenüber.
- Im zweiten Teil nimmt die Lerngruppe unterschiedliche Perspektiven zur Integration ein, um diese ein wenig analysieren und beurteilen zu können.
- Im dritten Teil erweitern die Jugendlichen ihre Analyse- und Beurteilungskompetenz. Im Zentrum steht hier die Betrachtungsweise zum bestehenden Einwanderungsgesetz.
- Im vierten Teil thematisieren die Schülerinnen und Schülern schließlich den Vorschlag eines Integrationsforschers und verstärken dadurch ihr Urteilsvermögen umfassend.
Aus dem Inhalt
Diese Ausgabe enthält Unterrichtsmaterial zu folgenden Themen:
1. Teil: Herzlich willkommen im Einwanderungsland Deutschland?
- Erste Annäherung: Einwanderungsland Deutschland Wir schaffen das! – Schaffen wir das?
- Herausforderung Einwanderung: 2015 bis heute
- Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland im Jahr 2017
- Einwanderungsland Deutschland: Zahlen und Fakten
2. Teil: Wir schaffen das: Dimensionen/Facetten der Integration
- Herausforderung Integration: Die Perspektive eines Karikaturisten
- Herausforderung Integration: Die Perspektive eines Arbeitgebers – Interview 1
- Herausforderung Integration: Die Perspektive einer männlichen Privatperson – Interview 2
- Herausforderung Integration: Die Perspektive eines Integrationsbeauftragten – Interview 3
- Herausforderung Integration: Die Perspektive einer weiblichen Privatperson – Interview 4
- Recherche vor Ort zum Thema „Integration: Wir schaffen das!
- Herausforderung Integration: Die Perspektive von Akteuren aus Politik und Gesellschaft vor Ort AKTUELL
3. Teil: Wie soll das neue deutsche Zuwanderungsgesetz gestaltet sein?
- Die Meinung Jugendlicher zum Thema Zuwanderungsgesetz
- Deutschland braucht ein neues Zuwanderungsgesetz!
- Blick über den Tellerrand: Das Einwanderungsgesetz von Kanada
- Blick über den Tellerrand: Das Einwanderungsgesetz von Australien
- Blick über den Tellerrand: Neues Asyl- und Einwanderungsgesetz von Frankreich
- Einwanderungsland Deutschland: So könnte ein neues Zuwanderungsgesetz aussehen
- Auswertungsblatt: Zuwanderungsgesetze im Vergleich EXTRA
4. Teil: Kontrovers diskutiert: Wir schaffen das! – Schaffen wir das?
- Wir schaffen das! – Schaffen wir das?
- Einwanderungsland Deutschland: „Wir leben nicht in Normalzeiten“
- Klausurvorschlag
Einleitung
„Ich sage ganz einfach: Deutschland ist ein starkes Land. Das Motiv, mit dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das! Wir schaffen das, und dort, wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden, muss daran gearbeitet werden.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Sommerpressekonferenz am 31. August 2015 die viel zitierte und sehr häufig ohne Kontext verwendete, oft fehlinterpretierte Aussage von Angela Merkel „Wir schaffen das!“ war auch Ausgangspunkt der Überlegungen für dieses Heft. Hier wird der Frage nachgegangen, inwiefern es Deutschland in den vergangenen Jahren gelungen ist bzw. inwiefern es zukünftig gelingen kann, den Herausforderungen einer verstärkten Zuwanderung nach Deutschland erfolgreich zu begegnen. Dazu gehört zum einen, der Forderung nach einem neuen Zuwanderungsgesetz sowie der Frage nach dessen konkreter Ausgestaltung nachzugehen. Zum anderen werden die verschiedenen Dimensionen von Integration beleuchtet. Dabei steht es außer Frage, dass Deutschland seit vielen Jahren ein Einwanderungsland ist, wie auch Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Bürgerdialog der Regierung im Juni 2015 feststellt.
Das Heft setzt bewusst an der Perspektive der aufnehmenden, d.h. der deutschen Gesellschaft an, inspiriert durch Merkels „Wir schaffen das!“.
Als im Sommer 2015 hunderttausende Geflüchtete als Folge von Krieg und wirtschaftlicher Not über die Balkanroute in Deutschland ankamen, um Asyl zu beantragen, gerieten sowohl die deutsche Politik als auch die deutsche Zivilgesellschaft unter Druck. Während sich eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern seither vor allem ehrenamtlich engagieren, um diesen Geflüchteten bei der Integration zu helfen, häuften sich die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Spätestens seit Sommer 2015 dominiert die Flüchtlingspolitik die öffentliche Debatte, spaltet die Frage nach dem Umgang mit der hohen Einwanderungszahl die deutsche Gesellschaft und gelingt es der AfD, mit dieser Thematik immer mehr Bürgerinnen und Bürger für sich zu gewinnen. Und dies, obwohl die Zahl der jährlichen Asylbewerberinnen und -bewerber heute wieder fast auf den Wert vor der sogenannten Flüchtlingskrise gesunken ist. Was als Folge des Sommers 2015 besonders deutlich geworden ist, ist die Notwendigkeit, dass Deutschland seine Einwanderungspolitik jenseits des Asylrechtes endlich auch gesetzlich klarer regeln muss. Dabei drängen sich klare Zuwanderungsregelungen für Deutschland aus zweierlei Gründen auf: Zum einen sind die bisherigen Regelungen teils chaotisch, teils intransparent, zum anderen wird Deutschland aufgrund des demografischen Wandels in der Zukunft in nicht wenigen Branchen noch stärker als schon bisher auf Zuwanderer angewiesen sein. Deshalb haben das Arbeits- und das Innenministerium einen ersten Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz erarbeitet, der noch im Jahr 2018 verabschiedet werden sollte. Dabei steht nicht mehr die Frage im Mittelpunkt, ob es Zuwanderung geben soll, sondern wie konkret Zuwanderung nach Deutschland geregelt werden soll. Häufig werden dabei Kanada oder auch Australien als positive Vorbilder herangezogen.
In Kanada wendet sich die Zuwanderungspolitik v.a. an qualifizierte Arbeitskräfte, wobei die Eignung per Test und Punktesystem überprüft wird. Wer bereits ein konkretes Jobangebot hat, jung ist und bereits längere Zeit in Kanada gelebt hat, erhält besonders viele Punkte. Auch Australien vergibt Aufenthaltsgenehmigungen mittels Punktesystem. Dabei spielen z.B. die Ausbildung, vorhandene Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter eine Rolle. Mittels eines Multiple-Choice-Tests mit Fragen zu Demokratie, Gesetzen, Regierung und Landeskunde werden weitere Punkte verteilt.
Häufigstes Problem in der Debatte nicht nur in Deutschland: es werden Migranten, Flüchtlinge, das Asylrecht und die Migration aus wirtschaftlichen Gründen vermischt. Ein neues deutsches Zuwanderungsgesetz muss also genau diese Problematik berücksichtigen. So legte Bundesinnenminister Horst Seehofer Anfang August 2018 Eckpunkte zur Neuregelung des Einwanderungsgesetzes vor. In diesem Entwurf geht es, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD beschlossen, u.a. darum, qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zuzug nach Deutschland zu erleichtern. Zudem sind im Entwurf Kriterien für die Einwanderung festgeschrieben: Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und Sicherung des Lebensunterhaltes. Neu ist, dass zukünftig auf die umstrittene Bevorzugung einheimischer Bewerber bei der Besetzung einer offenen Stelle, die sogenannte Vorrangprüfung, verzichtet werden soll. Dem vielfach geforderten Wunsch, einen sogenannten „Spurwechsel“ in dem neuen Gesetz festzuschreiben, d.h. dass abgelehnte, aber gut in Deutschland integrierte Asylbewerber, die bereits einen Arbeitsplatz in Deutschland haben, eine Aufenthaltsgenehmigung über das Einwanderungsrecht für Fachkräfte statt für Flüchtlinge bekommen, wurde in Seehofers Entwurf nicht entsprochen.
Bis es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt, stehen die Bundesländer also weiterhin allein vor der Frage, wie sie mit in Ausbildung befindlichen Ausländern umgehen möchten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Häufig regeln sie dies uneinheitlich ob der unklaren gesetzlichen Lage. Beispielsweise verzichtet Baden-Württemberg, wie bereits schon Bayern, seit November 2018 darauf, Flüchtlinge, die sich in einer Helferausbildung befinden, abzuschieben. Diese neue Regelung der Landesregierung Baden-Württembergs versteht sich als ein konkreter Beitrag, den dringenden Bedarf an Alten-und Krankenpflegern zu begegnen. Konkret bedeutet das für die Geflüchteten, dass sie zunächst eine Helferausbildung, im Anschluss ggf. eine Alten- oder die Krankenpflegeausbildung absolvieren können und dadurch noch zwei Jahre in Deutschland bleiben können.
Der in Baden-Württemberg für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründet diesen Vorstoß damit, dass hier eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bereits auf Landesebene umgesetzt und auf diese Weise effizient auf die aktuellen Herausforderungen reagiert wird. Diese Regelung, die ähnlich bereits in Bayern existiert, richtet sich ausdrücklich auch an solche Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt worden sind. Sie stellt eine Win-win-Situation sowohl für die Zuwanderer als auch für die aufnehmende Gesellschaft dar: Zuwanderern, die in den Arbeitsmarkt eingebunden sind, wird eine realistische Bleibeperspektive geboten, weitere Integrationsmaßnahmen können effektiver greifen und das betreffende Bundesland kann seinen dringend benötigten Fachkräftebedarf besser abdecken. Mit dieser Regelung wird auf Landesebene auf die immer wieder geäußerte Forderung reagiert, ein Bleiberecht für diejenigen Geflüchteten zu schaffen, die bereits in den Arbeitsmarkt eingebunden sind, die Sprache lernen und nicht kriminell sind. Die sogenannte „Ermessensduldung“ ist nicht zuletzt aufgrund des enormen Fachkräftemangels in vielen Bereichen in Deutschland ein folgerichtiger Schritt, der allerdings nicht bedeutet, dass allen abgelehnten Asylbewerbern grundsätzlich ein Bleiberecht gewährt wird. So bleiben ausländische Straftäter, aber auch Migranten, die ihre Identität verschleiert haben, von dieser Regelung ausgeschlossen. Zudem ist die Ermessensduldung an die tatsächliche Helferausbildung gebunden, bei Abbruch derselben verliert die Duldung ihre Gültigkeit.
Mit einem neuen Zuwanderungsgesetz für Deutschland ist auch die Hoffnung auf eine bundeseinheitliche Regelung verbunden, z.B. dass Geflüchtete, die sich in einer Alten- oder Pflegeausbildung befinden, grundsätzlich nicht abgeschoben werden können. So schwer sich die Politik bisher mit einem neuen Zuwanderungsgesetz tut, das konkrete Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft wird in Deutschland, laut aktuellem Integrationsbarometer des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Migration und Integration, offensichtlich überwiegend positiv erlebt, auch wenn manche Politiker ein anderes Bild vermitteln wollen. Interessant an dem Befund ist, dass das Zusammenleben v.a. dort als stabil positiv wahrgenommen wird, wo kulturelle Vielfalt im Alltag auch selbst erfahren wird. Dort, wo es kaum Berührungspunkte mit Einwanderern gibt, hat sich das Integrationsklima in den vergangenen beiden Jahren leicht eingetrübt. Weitgehend positiv bewerten die Befragten auch ihre Haltung zu Flüchtlingen. Im Grundsatz sind die meisten Befragten (mit wie ohne Migrationshintergrund) auch weiterhin dafür, Flüchtlinge aufzunehmen, wobei sich die Mehrheit dafür ausspricht, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen. Auffällig an den Ergebnissen entsprechender Umfragen ist zudem, dass die Arbeit der Kommunen, die für die Unterbringung und Verteilung der Flüchtlinge zuständig sind, überwiegend positiv beurteilt wird.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass Deutschland insbesondere in den Jahren seit 2015 eine enorme Integrationsleistung vollbracht hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem „Wir schaffen das!“ nicht so falsch lag, wie manches Mal vermittelt wird. Fest steht auch, dass Angela Merkel recht hatte mit ihrer Vermutung, dass es Hindernisse geben wird, die aber durch gemeinsame Anstrengung aus dem Weg zu räumen sind, ein wichtiger Aspekt ihrer „Wir schaffen das!“-Aussage, der häufig in Vergessenheit geraten bzw. medial nicht immer in seiner Deutlichkeit vermittelt worden ist.
Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler
Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es, dass sich die Lernenden vertieft mit der viel zitierten Aussage von Angela Merkel „Wir schaffen das!“ auseinandersetzen. Sie sollen sowohl die Integrationskapazität als auch erfolgte Integrationsleistungen Deutschlands bewerten, auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Deutschland als Einwanderungsland endlich ein entsprechendes Zuwanderungsgesetz benötigt, welches auf die aktuellen Herausforderungen reagiert. Die hier vorliegende Unterrichtseinheit ist in vier Teile gegliedert.
Der erste Teil versteht sich v.a. als diagnostischer Teil: Assoziationen der Lernenden zur vorliegenden Thematik werden abgerufen und notwendigen Daten und Fakten gegenübergestellt.
Im zweiten Teil setzen sie sich mit ganz unterschiedlichen Perspektiven zur Integration auseinander und trainieren neben der Analyse- auch ihre Urteilskompetenz.
Ein vertieftes Analysekompetenztraining erfolgt auch im dritten Teil. Hier liegt der Fokus auf der Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Einwanderungsgesetzen anderer Staaten. Die Gestaltung eines eigenen Entwurfs für ein neues deutsches Einwanderungsgesetz versteht sich hier als Beitrag zum Urteils- und Handlungskompetenztraining.
Den Abschluss bildet der vierte Teil, der v.a. den Vorschlag eines Integrationsforschers thematisiert und eine weitere Möglichkeit für ein umfassendes Urteilskompetenztraining darstellt.
Aus dem Inhalt
- 1. Teil: Herzlich willkommen im Einwanderungsland Deutschland?
- 2. Teil: Wir schaffen das: Dimensionen/Facetten der Integration
- 3. Teil: Wie soll das neue deutsche Zuwanderungsgesetz gestaltet sein?
- 4. Teil: Kontrovers diskutiert: Wir schaffen das! - Schaffen wir das?